Selbsthilfegruppen können nach § 20 h SGB V eine finanzielle Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Informationen und Rahmenbedingungen sind auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg abrufbar unter dem Link https://gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.
Weitere Informationen
>> Information zum Förderverfahren - Änderung des § 20h SGB V
>> Ansprechpartner der GKV für die SH-Förderung im Landkreis Konstanz
Förderjahr 2021
>> Antragsformular (PDF) - Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
>> Merkblatt (PDF)
>> Ab 01.01.2021 ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2021 vom 10.März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020 gültig