Selbsthilfegruppen können nach § 20 h SGB V eine finanzielle Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Informationen und Rahmenbedingungen sind auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg abrufbar unter dem Link https://gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.
Weitere Informationen
>> Ansprechpartner der GKV für die SH-Förderung im Landkreis Konstanz
>> Ab 01.01.2021 ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2021 vom 10.März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020 gültig