UPDATE 19.01.2021 zur Anfrage der SEKiS teilt das Ministerium folgendes mit:
„Für Selbsthilfegruppen im Bereich Sucht kann man „erforderlich und unaufschiebbar“ gut begründen. Es mag auch bei anderen Erkrankungen aus dem Krankheitsverzeichnis, wie z. B. psychische Erkrankungen, Suizidalität, begründbar sein. Man kann sich auch hier gut vorstellen, dass der mögliche Schaden bei Aussetzen oder Verschieben der Gruppensitzung groß und die Unterstützung durch die Gruppe z. B. durch digitalen Austausch nicht ersetzbar sein könnte. Das müssten die Gruppen jeweils für sich einschätzen. Die Einhaltung der notwendigen Hygieneregelungen zum Schutz vor Infektionen müssen gewährleistet sein!“
Die SEKiS Baden-Württemberg teilt Folgendes mit:
Seit 11.01.2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Weitere Informationen: www.sekis-bw.de
Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration
Homepage des Robert-Koch-Instituts
Damit die Rythmen der Kontakte und des Austauschs nicht zu lange unterbrochen bleiben
Mit dieser Anleitung gelingen Gruppentreffen in digitaler Form über PC, Notebook, Tablet und selbst Smartphone:
Unter dem Titel "Ganz einfach in Verbindung bleiben!" hat die Selbsthilfekontaktstelle KOMMIT im Oktober 2020 für die Mitglieder des Selbsthilfenetzwerks einen Workshop zum Thema Videokonferenzen für Selbsthilfegruppen und virtuelle Gruppentreffen durchgeführt.
Informationen und Mitteilungen von und für Gruppen stellen wir unter der Rubrik "Gruppeninfo" bereit. Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten für die angepasste Darstellung der aktuellsten Infos: Häkchen setzen und Sortierung "Neueste zuerst".